Der Mieter zahlt die Kaution
Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB) — in der Regel an den Vermieter, in Absprache auch selbst angelegt.
Produkt & Wissen
Was ein Mietkautionskonto ist, warum es das Gesetz vorschreibt und wie Sie es als privater Vermieter rechtssicher und ohne Papierkram nutzen.
Grundlagen
Ein Mietkautionskonto ist ein spezielles Konto, auf dem die Mietkaution eines Mieters sicher liegt. Das Geld darf der Vermieter nicht für sich verwenden. Es wird getrennt von seinem eigenen Geld verwahrt und verzinst — so schreibt es das Gesetz (§ 551 BGB) vor.

Ablauf
Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB) — in der Regel an den Vermieter, in Absprache auch selbst angelegt.
Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters, insolvenzgeschützt und verzinslich verwahrt.
Nach einem angemessenen Prüfungszeitraum (meist 3–6 Monate) wird die Kaution abzüglich berechtigter Forderungen zurückgezahlt.
Fabian zieht in eine neue Wohnung mit 500 € Nettokaltmiete. Sein Vermieter Wolfgang verlangt eine Kaution von 1.500 € — also drei Monatsmieten, das gesetzliche Maximum nach § 551 BGB. Wolfgang legt dafür ein separates Mietkautionskonto an, rechtlich getrennt von seinem Vermögen. Fabian überweist die 1.500 € direkt auf dieses Konto, wo das Geld sicher verwaltet und verzinst wird. Nach Mietende erhält Fabian seine Kaution inklusive Zinsen zurück — abzüglich eventueller berechtigter Forderungen.
Rechtlicher Rahmen
Zuständigkeit
Durch den Mieter: Der Mieter kann das Geld selbst auf ein Kautionskonto einzahlen und zugunsten des Vermieters verpfänden — wichtig ist die vorherige Absprache.
Durch den Vermieter: Erfolgt keine Absprache, richtet der Vermieter das Konto ein und legt die Kaution treuhänderisch, getrennt vom eigenen Vermögen an.
In beiden Fällen muss die Kaution insolvenzgesichert und verzinst aufbewahrt werden — das schreibt § 551 BGB ausdrücklich vor.
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