Ratgeber · Recht

Mietkaution rechtssicher anlegen: 3 Wege für Vermieter

§ 551 BGB stellt klare Anforderungen. Wer die Kaution nicht korrekt und nachweisbar getrennt anlegt, riskiert teure Fehler. So machen Sie es richtig.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Mietkaution ist nur dann rechtssicher angelegt, wenn sie insolvenzfest, getrennt vom Privatvermögen und nachweisbar verwahrt wird (§ 551 BGB).
  • Die Kaution darf niemals auf einem privaten Girokonto liegen — auch nicht vorübergehend.
  • Mieter haben Anspruch auf einen Nachweis über die Anlage; fehlt dieser, dürfen sie weitere Kautionsraten zurückhalten.
  • Zinserträge gehören dem Mieter und müssen korrekt dokumentiert und bei Mietende berücksichtigt werden.

Die 3 Wege

So können Sie die Kaution verwahren

Wenig Aufwand für Sie

Verpfändetes Mieter-Konto

Der Mieter eröffnet ein Sparbuch oder Konto und verpfändet es an Sie.

Volle Kontrolle

Vermieter-Treuhandkonto

Sie eröffnen ein separates Konto auf Ihren Namen mit Treuhandvermerk.

Kein Bargeld-Handling

Mietkautionsbürgschaft

Eine Versicherung oder Bank bürgt für den Mieter, statt dass Geld eingezahlt wird.

Eine Mietkaution ist dann rechtssicher angelegt, wenn sie insolvenzfest ist (strikt getrennt vom Privatvermögen), marktüblich verzinst wird und nachweisbar angelegt ist.

Der rechtssichere Ablauf — Schritt für Schritt

  1. 1
    Anlageform im Mietvertrag festlegen

    Schon im Mietvertrag sollte geregelt sein, ob Treuhandkonto, verpfändetes Mieterkonto oder Bürgschaft.

  2. 2
    Geld sofort vom Privatvermögen trennen

    Empfangene Kaution unverzüglich getrennt anlegen — auf einem offenen Treuhandkonto.

  3. 3
    Steuer-ID des Mieters hinterlegen

    Damit die Bank die Abgeltungsteuer korrekt behandelt und die Bescheinigung auf den Mieter ausstellt.

  4. 4
    Bestätigung an den Mieter aushändigen

    Mieter haben Anspruch auf einen Nachweis, dass die Kaution insolvenzfest angelegt wurde.

Checkliste

Diese Fehler können teuer werden

  • Kaution auf privatem Girokonto: nicht insolvenzfest und rechtlich riskant.
  • Treuhandvermerk fehlt: Konto gilt nicht als offenes Treuhandkonto.
  • Kein Nachweis an den Mieter: Mieter kann Zahlungen zurückhalten.
  • Steuer-ID nicht hinterlegt: falsche steuerliche Behandlung oder fehlende Bescheinigung.
  • Zinsbescheinigung wird nicht weitergeleitet: Verstoß gegen Auskunftspflichten.

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